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Sachspende

Spenden

Sachspende

Sie möchten die Bernd Reisig Stiftung mit einer Sachspende bedenken? Vielen Dank, dass Sie an uns denken, bitten aber vorab um einen Anruf. Wir klären dann gerne ab, ob die Sachen auch wirklich benötigt werden; zudem sind unsere Lagerkapazitäten sehr begrenzt.

Gutes tun mit einer Sachspende kann manchmal schwer sein, da es einige bürokratische Vorgaben des Finanzamtes zu beachten gibt. Wir bitten Sie vorab um ein kurzes Telefonat, um die Voraussetzungen hierfür zu klären. Hier schon mal eine kurze Vorab-Information zum Thema:

Zuwendungsbestätigung für neue Sachgegenstände

Aus dem Betriebsvermögen:

Es kann nur über den Betrag eine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden, der dem Betriebsvermögen zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer entnommen wurde. Vom schenkenden Unternehmen benötigt die Bernd Reisig Stiftung eine Rechnung oder einen Beleg, aus der der Umsatzsteueranteil deutlich hervor geht und mit dem Hinweis:

  • Wir verzichten auf Begleichung der Rechnung und bitten stattdessen um Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung.

 

Aus dem Privatvermögen:

Hier verhält es sich ebenso: bitte reichen Sie uns eine Rechnung wie oben beschrieben ein, mit dem entsprechenden Hinweis.

 

Zuwendungsbestätigung für gebrauchte Sachgegenstände

Bei gebrauchten Sachgegenständen aus dem Privatvermögen kann nur der allgemeine Verkehrs- bzw. Marktwert angesetzt werden; notfalls ist der Wert bei einem sachkundigen Händler zu ermitteln. Es ist also nur der Wert anzusetzen, den die Bernd Reisig Stiftung bezahlen würde, um das Wirtschaftsgut zu erwerben.

Bei gebrauchten Gegenständen aus dem Betriebsvermögen des Spenders ist der Entnahmewert anzusetzen; d.h. die Entnahme wird wie ein Umsatzerlös behandelt und ist somit umsatzsteuerpflichtig. Es ist also sinnvoll, Spenden aus dem Betriebsvermögen zum geringstmöglichen Wert anzusetzen und bei vollständig abgeschriebenen Gegenständen (ohne Buchwert) ganz auf eine Zuwendungsbestätigung zu verzichten.

 

Die Bernd Reisig Stiftung erstellt eine Zuwendungsbestätigung über den kompletten Rechnungsbetrag, also inklusive Umsatzsteuer. Es kann immer nur der Warenwert bescheinigt werden.

HELFEN SIE MIT

WIR HABEN ZAHLREICHE PROJEKTE BEI DENEN SIE MITHELFEN KÖNNEN!

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